Privathaftpflichtversicherung

Wer anderen Schaden zufügt

Auch leichte Versehen wie Unachtsamkeiten beim Fahrradfahren oder eine weggeworfene Zigarette kann Folgeschäden in enormer Höhe verursachen. Auch wenn viele Schäden noch im erträglichen Bereich liegen, nicht jeder Schaden liegt im 2 oder 3-stelligen Bereich und kann aus der "Portokasse" bezahlt werden. Wenn Personenschaden entsteht, können die Forderungen auf Schadensersatz bis in die Millionen gehen und den Verursacher finanziell ruinieren. Ist der Verursacher ermittelt, so haftet dieser mit seinem gesamten Vermögen, mit Haus- und Grundbesitz, Bankguthaben, Lohn/Gehalt und sogar auf eine spätere Erbschaft kann zugegriffen werden. Eine Begrenzung nach oben hin gibt es nicht. Aus diesem Grund ist die private Haftpflichtversicherung ein Muss für jedermann.

Abwehr von unbegründeten Ansprüchen

Nicht in jedem Schadensfall ist es eindeutig, wer Schadenverursacher ist. Und ist erst einmal ein Schaden entstanden und geht es um enorme Summen, kann auch der engste Freund zum Verfahrensgegner werden. In solchen Fällen wehrt der Versicherer unbegründete Schadensersatzansprüche ab. Kommt es zum Rechtsstreit mit demjenigen, der den Schadensersatzanspruch stellt, führt die Haftpflichtversicherung den Prozess und trägt auch die dabei entstehenden Kosten. Die Haftpflichtversicherung bietet also auch eine Art Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen.

Die Privathaftpflicht zahlt allerdings nicht für Schäden, die sich die in einem Vertrag gemeinsam Versicherten gegenseitig zufügen. Ebenso ausgeschlossen sind absichtlich herbeigeführte Schäden, Geldstrafen und Bußgelder, reine Vertragsverpflichtungen wie die Rückzahlung von Darlehen oder Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen - hierfür gibt es die Kfz-Haftpflichtversicherung, die jeder Halter eines Kraftfahrzeuges abschließen muss.

Der Haftpflichtschutz geht sogar noch einen Schritt weiter, Haushaltshilfen, der eingestellte Gärtner oder auch nur die Babysitterin. Kommt z.B. ein Nachbar durch Nachlässigkeit Ihres Gärtner während seiner Tätigkeit zu Schaden, so zahlt in der Regel auch dies Ihre Haftpflichtversicherung.

Höhe der Beiträge

Die Privathaftpflichtversicherung zählt zu den günstigeren unter den Versicherungen. Schon für unter 5 Euro im Monat kann man sich mit einer ausreichend hohen Deckungssumme absichern. Bei Angebotsaktionen evtl. auch noch günstiger. Nutzen Sie unseren kostenlosen Angebotsvergleich um die günstigste Privathaftpflicht zu finden.

Die häufigsten Schadensfälle

Das private Haftpflichtrisiko wird allgemein gern unterschätzt. Eine kleine Unaufmerksamkeit reicht aus um einen großen Schaden zu verursachen. Und ein folgenschweres Unglück ist schnell passiert: wer hat nicht schon einmal in Eile trotz roter Ampel die Straße überquert, um den Bus noch zu erreichen. Geschieht dadurch ein Unfall, kommt die Haftpflicht für den Schaden auf.

Auch Personenschäden sind nicht selten: stößt man etwa als Fahrradfahrer mit einem anderen Radler zusammen und verletzt seinen Unfallgegner, so muss man den Schaden selbst tragen, es sei denn man hat eine Privathaftpflicht.

Kinder verursachen häufig Schäden

Besonders häufig sind Schäden durch Kinder, denn Kinder können die Folgen ihres Handelns noch nicht so gut abschätzen wie Erwachsene. Durch unbedachtes Spielen mit dem Feuerzeug kann das ganze Mietshaus niederbrennen, die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers nimmt die Eltern des zündelnden Kindes dann in Regress.

Doch so groß muss der Schaden gar nicht sein - beim Fußballspielen auf der Straße landet so mancher Ball nicht im Netz, sondern in der Schaufensterscheibe des Geschäfts nebenan.

Spezielle Haftpflicht für Vermieter und Bauherren

Als Besitzer eines Mehrfamilienhauses, Vermieter eines Einfamilienhauses oder Eigentümer eines unbebauten Grundstücks benötigen Sie eine gesonderte Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.

Bei kleineren Bauvorhaben bis zu einer veranschlagten Summe von in der Regel 50.000 Euro sind Schäden, die im Zusammenhang mit der Bautätigkeit entstehen, durch die Privathaftpflicht des Bauherren abgedeckt. Für größere Bauten ist der Abschluss einer eigenen Bauherren-Haftpflichtversicherung erforderlich.