Die eigene Lebenssituation bringt häufig Risiken mit sich, die man bei Vertragsabschluss speziell beachten sollte. Dies sind im allgemeinen weniger häufige Schäden die für die Mehrheit der Versicherten weniger interessant sind und deshalb auch nicht in jeder Versicherung im Versicherungsschutz enthalten sind.
Nachfolgende nicht abschließende Auflistung von möglichen Zusatzleistungen, die über den Grundschutz einer Privathaftpflicht hinausgehen soll Ihnen dabei helfen für Ihren Fall das richtige Schadensrisiko zu versichern.
Forderungsausfall / Ausfalldeckung
Die sog. Forderungsausfalldeckung betrifft Schäden die durch eine zahlungsunfähige Person verursacht wird, die keine private Haftpflichtversicherung hat. Wenn der Geschädigte alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft hat und der Schaden über einer üblicherweise gesetzten Grenze (z.B. 2.500 Euro) liegt zahlen manche Versicherungen den entstandenen Schaden.
Gefälligkeitshandlungen
Eine weitere Besonderheit sind Schäden bei Gefälligkeitshandlungen, zum Beispiel bei einem privaten Umzug. Eigentlich gilt in dem Fall der sog. stillschweigende Haftungsausschluss. Manchen Versicherungsverträge berücksichtigen aber auch solche Schäden.
Ehrenamtliche Tätigkeiten
Bei Ausübung eines freiwilligen unentgeltlichen Ehrenamtes sind Schäden üblicherweise über die Haftpflichtversicherung des Vereins gedeckt. Sollte der Verein keine Haftpflicht haben, springt unter Umständen die eigene Privathaftpflicht ein wenn dies im Versicherungsvertrag so vereinbart ist.
Geliehene Gegenstände
Ausgeschlossen sind bei fast allen Verträgen Schäden an geliehenen Gegenstände, unabhängig ob der Verleih mit oder ohne Entgelt ist.
Tierhalter
Schäden die durch eigene Tiere verursacht werden sind bei Kleintieren im Versicherungsschutz berücksichtigt. Kleintiere sind z.B. Hamster, Meerschweinchen oder Wellensittiche. Halter von größeren Tieren wie Hunden oder Pferden brauchen eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung.
Unterwegs
Im Straßenverkehr sind Fußgänger ebenso geschützt wie Radfahrer oder Inlineskater. Wer Sport in einer Mannschaft betreibt haftet meist nicht wenn sich jemand verletzt. Für die Jagd benötigen Jäger eine spezielle Jagd-Haftpflichtversicherung.
Wird im Urlaub auf dem geliehenen Surfbrett ein Schwimmer verletzt, wird der Schaden meistens gedeckt. Manchmal auch beim Benutzen des eigenen Surfbretts. Teilweise werden auch Schäden beim Benutzen von kleinen geliehenen Motorbooten ersetzt. Für eigene und größere Boote wird in aller Regel eine spezielle Wassersport-Haftpflichtversicherung benötigt.
Immobilien und Bauen
Bauvorhaben
Kleinere Bauvorhaben sind häufig bis zu einem bestimmten Betrag beim Versicherungsschutz berücksichtigt. Hier gibt es erhebliche Unterschiede. Manche Versicherer sehen nämlich gar keine Leistung vor, andere decken Schäden sogar bis zur vollen Versicherungssumme.
Heizöltank
Bei der Lagerung von Heizöl besteht die Gefahr, dass Grundwasser verschmutzt werden könnte wenn der Tank undicht ist oder ähnliches. Derartige Schäden sind häufig separat zu versichern. Manche Versicherungen zahlen aber für Schäden wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtige
Merkmale in diesem Zusammenhang sind: private Nutzung, oberirdisch/unterirdisch und die Größe des Tanks (max. 5.000 Liter).
Fotovoltaikanlagen
Eher nicht im Versicherungsschutz enthalten ist der Betrieb einer Fotovoltaikanlage. Besitzer einer netzgekoppelten Fotovoltaikanlage sollten darauf achten, dass Schäden die bei der Einspeisung ins öffentliche Stromnetz entstehen abgedeckt sind.
Vermietung
Wenn Sie einige Räume Ihrer selbst genutzten Immobilie vermieten, dann sind in der Regel auch Schäden die innerhalb der vermieteten Räume entstehen mitversichert. Vermieter die mehr als einige Zimmer oder eine Wohnung vermieten sollten dies mit dem Versicherer abklären. Häufig wird dann eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung benötigt.
Bei Verlust von Schlüsseln ist teilweise der Verlust von Schlüsseln von privat gemieteten Räumen enthalten. Die Schadenshöhe ist häufig begrenzt (z.B. 5.000 Euro), nicht enthalten ist der Verlust von Schlüsseln der Arbeitsstätte.
Mietsachschäden
Es ist möglich auch einmalige Mietsachschäden mitzuversichern, die üblicherweise bis zu einem gewissen Betrag abgesichert werden können. Die Begrenzung liegt aber ausreichend hoch je nach Versicherung zwischen 100.000 und 1.000.000 Euro. Eventuell wird die Versicherung dadurch etwas teurer.
Glasbruch und Elektroschäden an Einbauten u.ä. sind hiervon aber ausgenommen.