Wer bereits vor längerer Zeit eine Privathaftpflicht abgeschlossen hat sollte diese überprüfen um sicherzugehen auch wirklich ausreichend versichert zu sein. Das Leistungsniveau hat sich bei fast allen Anbietern von Haftpflichtversicherungen deutlich verbessert! Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungen sind bei der Privathaftpflichtversicherung neue Verträge meistens besser als vor Jahren geschlossene Verträge.
Vereinbarte Versicherungssumme
Die konkret genannte Höhe der Versicherungssumme ist ein wichtiger Punkt im Versicherungsvertrag. Die Versicherungssumme darf auf keinen Fall zu niedrig sein und sollte pauschal nicht unter 3 Millionen Euro liegen.
Leistungsumfang
Vergleichen Sie die genauen Leistungen die Ihre Versicherung bietet mit den Mindestvoraussetzungen die eine aktuelle Haftpflicht haben sollte. Außerdem sollten Sie individuell benötigte Erweiterungen berücksichtigen.
Unklare Fragen
Möglicherweise finden Sie in Ihren Unterlagen keine genauen Informationen zu den Leistungen die der Versicherungsvertrag beinhaltet. Das heißt nicht unbedingt, dass die betreffende Leistung nicht versichert ist. Fragen Sie einfach bei Ihrem Versicherer nach ob die jeweiligen Risiken im Schadensfall eingeschlossen sind.
Beitragszahlung
Der Versicherungsbeitrag in der Privathaftpflicht ist ein Jahresbeitrag. Die Versicherer bieten gerne kundenfreundliche Zahlweisen an, machen dies aber nicht umsonst. Übliche Zuschläge sind bei halbjährlicher Zahlweise 3%, bei vierteljährlicher Zahlweise 5% und wer monatlich zahlen möchte muss 7% Ratenzuschlag zahlen.
Selbstbehalt vereinbart?
Bei kleineren Schäden oft sehr ärgerlich: der Selbstbehalt. Die wenigsten Versicherten rechnen im Schadensfall bei der privaten Haftpflicht mit einem Eigenanteil den sie zu tragen haben. Wer einen Selbstbehalt vereinbart hat, sollte das zumindest wissen. Der Vorteil ist, dass sich dadurch der Beitrag reduziert.
Kündigung
Allgemeine Kündigungsfrist ist 3 Monate vor Ablauf der Versicherung. Wer den Termin versäumt kann erst 1 Jahr später kündigen.
Schadensmeldung
Wenn ein Schaden entsteht ist dieser dem Versicherer unverzüglich zu melden, spätestens 1 Woche nach Eintritt des Schadens muss der Schaden gemeldet sein, andernfalls kann es Probleme bei der Regulierung geben.
Eigenes Verschulden
Es ist zwar etwas ungewohnt aber bei der Privathaftpflicht Grundvoraussetzung: Sie sind Schuld! Eine Privathaftpflichtversicherung zahlt ausschließlich für Schäden die Sie verschuldet haben. Daher sollten Sie die Schuld nicht herunterspielen oder beschönigen.