Weitere Informationen und Details zur Haftpflicht

Abwehr von unbegründeten Ansprüchen

Nicht in jedem Schadensfall ist es eindeutig, wer Schadenverursacher ist. Und ist erst einmal ein Schaden entstanden und geht es um enorme Summen, kann auch der engste Freund zum Verfahrensgegner werden. In solchen Fällen wehrt der Versicherer unbegründete Schadensersatzansprüche ab. Kommt es zum Rechtsstreit mit demjenigen, der den Schadensersatzanspruch stellt, führt die Haftpflichtversicherung den Prozess und trägt auch die dabei entstehenden Kosten. Die Haftpflichtversicherung bietet also auch eine Art Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen.

Die Privathaftpflicht zahlt allerdings nicht für Schäden, die sich die in einem Vertrag gemeinsam Versicherten gegenseitig zufügen. Ebenso ausgeschlossen sind absichtlich herbeigeführte Schäden, Geldstrafen und Bußgelder, reine Vertragsverpflichtungen wie die Rückzahlung von Darlehen oder Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen - hierfür gibt es die Kfz-Haftpflichtversicherung, die jeder Halter eines Kraftfahrzeuges abschließen muss.

Der Haftpflichtschutz geht sogar noch einen Schritt weiter, Haushaltshilfen, der eingestellte Gärtner oder auch nur die Babysitterin. Kommt z.B. ein Nachbar durch Nachlässigkeit Ihres Gärtner während seiner Tätigkeit zu Schaden, so zahlt in der Regel auch dies Ihre Haftpflichtversicherung.

Höhe der Beiträge

Die Privathaftpflichtversicherung zählt zu den günstigen Versicherungen. Schon für unter 100 Euro im Jahr kann man eine Haftpflicht mit ausreichend hohen Deckungssumme abschließen. Nutzen Sie den kostenlosen Vergleich für private Haftpflichtversicherungen um die günstigste Privathaftpflicht mit den besten Leistungen zu finden.

Spezielle Haftpflicht für Vermieter und Bauherren

Als Besitzer eines Mehrfamilienhauses, Vermieter eines Einfamilienhauses oder Eigentümer eines unbebauten Grundstücks benötigen Sie eine gesonderte Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.

Bei kleineren Bauvorhaben bis zu einer bestimmten Summe sind Schäden, die im Zusammenhang mit der Bautätigkeit entstehen in der Regel durch die Privathaftpflicht des Bauherren abgedeckt. Für größere Baumaßnahmen ist der Abschluss einer separaten Bauherren-Haftpflichtversicherung erforderlich.