Mindestleistungen einer Privathaftpflicht

Grundschutz Leistungen

Eine Privathaftpflichtversicherung dient grundsätzlich dem Zweck das finanzielle Risiko für selbst verschuldete oder unabsichtlich verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzudecken und im Schadensfall einzuspringen. Dazu ist es notwendig dass die entsprechenden Leistungen mit dem Versicherungsunternehmen vereinbart sind und der Versicherungsschutz auch tatsächlich die Leistungen beinhaltet.

Welche Leistungen im Einzelfall im Versicherungsschutz enthalten sind, unterscheidet sich aber zwischen den Tarifen und Anbietern teilweise erheblich. Daher ist es notwendig vorab die versicherten Leistungen zu prüfen um böse Überraschungen zu vermeiden.

Folgende Leistungen sollten in keiner Privathaftpflicht fehlen:

Versicherungssumme

Die für Sach- und Personenschäden pauschal festgelegte Versicherungssumme sollte mind. 3 Millionen Euro betragen. Bei einigen Versicherungen ist die Versicherungssumme noch um einiges höher.

Allmählichkeitsschäden

Diese Schäden haben insbesondere etwas mit dem Schadensnachweis zu tun, da bei Allmählichkeitsschäden der konkrete Zeitpunkt des Schadenseintritt möglicherweise schon etwas länger zurückliegt. Die können Schäden durch Immissionen wie Ruß, Rauch, Staub sein oder auch durch Feuchtigkeit wenn versehentlich eine Wasserleitung angebohrt wurde und langsam austretendes Wasser nach und nach für einen Schaden sorgt ohne dass man es sofort bemerkt.

Internet, Viren, Computer

Im Internet kann ein unbeabsichtigter Schaden schnell entstehen wenn sich zum Beispiel ein Virus auf einen anderen Computer per Mail überträgt und dort einen Schaden versacht. 50.000 Euro sind für Schäden dieser Art angemessen.

Abwässer im Haus

Bei einem Schaden im Gebäude selbst die beispielsweise durch ein verstopftes Rohr verursacht werden sollten in keiner Haftpflicht fehlen. Ein Rohrbruch kann für erhebliche Schäden sorgen.

Hüten fremder Tiere

Aus der Situation heraus kommt es vor, dass man kurzfristig auf einen fremden Hund oder ein fremdes Pferd aufpassen muss. Eventuelle Schäden, zum Beispiel wenn sich das Tier losreißt o.ä., sollten über die Privathaftpflicht abgedeckt sein und zwar ohne Einschränkung der Rasse.

Gewässergefährdende Substanzen

Hört sich auch eher merkwürdig an, kommt aber öfter vor als man glaubt. Man denke an (haushaltsübliche Mengen) Lösungsmittel die im Keller oder Schuppen stehen und auslaufen könnten. Ein möglicher Eintritt ins Grundwasser kann für erhebliche Schäden sorgen.

Schäden an Mietsachen

Der Versicherungsschutz sollte auch Schäden an Mietsachen beinhalten. Ob Wohnung, Ferienunterkunft oder der gepachtete Schrebergarten: Schäden bis mind. 300.000 Euro sollte im Versicherungsschutz enthalten sein. Schäden an Glas und Heizung sind dabei aber ausgeschlossen.

Auslandsschutz

Der Versicherungsschutz sollte grundsätzlich auch im Ausland gelten. Üblich sind bis zu 3 Jahre innerhalb der EU und bis zu 1 Jahr weltweit. Bei verschiedenen Versicherungen beträgt der Versicherungsschutz im Ausland auch länger. Wer sich längere Zeit im Ausland aufhält sollte dies beachten.

Das Mieten von Ferienwohnungen im Ausland sollte ebenfalls berücksichtigt sein. Wenn bei einer kurzzeitigen Anmietung einer Ferienwohnung im Ausland Schäden entstehen sollten diese im Rahmen des Versicherungsschutz gedeckt sein.

Vorsorgeversicherung

Vorsorge betrifft Schäden, die durch ein neu entstandenes Risiko eingetreten sind. Risiken die bei Vertragsabschluss noch nicht bestanden haben können zum Beispiel neu angeschaffte Tiere sein für die man noch keine Tierhaftpflicht abgeschlossen hat. Wenn ein neu angeschafftes Tier einen Schaden versacht, sollte dieser über die Privathaftpflicht gedeckt sein.